Zum 01.07.21 ist unser „Institutionelles Schutzkonzept“ (ISK) in Kraft getreten. Es geht beim ISK darum, persönliche, organisatorische und auch räumliche Aspekte unserer Arbeit in den Blick zu nehmen. Es sollen mögliche Schwachstellen ermittelt werden und Maßnahmen dagegen ergriffen werden, um alle möglichen Formen sexualisierter Gewalt zu verhindern.